Gemeinwohl

Das Gemeinwohl ist ein Leitbegriff der Stadt- und Raumentwicklung. Damit wird das Interesse Aller im Gegensatz zum Interesse Einzelner bezeichnet. Dabei ist zwischen verschiedenen Gemeinwohlkonzepten zu unterscheiden. Ein Ansatz könnte sein, dass Expert:innen das Gemeinwohl und die Schritte dahin definieren. Ein stärker prozedurales Verständnis dagegen sieht vor, dass das Gemeinwohl nur in fortlaufenden gesellschaftlichen Aushandlungsprozessen und politischen bzw. juristischen Verfahren bestimmt werden kann. Im Rahmen räumlicher Planung erfolgt die Gemeinwohlbestimmung in Verfahren der Abwägung oder der kooperativen Governance.1

Auch für uns als Kolleg stellt Gemeinwohl ein Leitziel für Transformationen dar. Die Annäherung an dieses Ziel soll im Rahmen von Mitmachformaten in gemeinsamen Aushandlungsprozessen geschehen.

Quellen

  • Gailing, L. & Moss, T. (2018): Gemeinwohl. In: ARL–Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.), Handwörterbuch der Stadt‐und Raumentwicklung. Hannover: Verlag der ARL, S. 773-778 (S. 773-775).